KIESABBAU
Im Auftrag der Oberrheinkonferenz hat der frühere Expertenausschuss "Kiesabbau" der AG Raumordnung einen Orientierungsrahmen für die Bewirtschaftung von Kiesabbaustellen und für den Umgang mit stillgelegten Abbaustätten im Oberrheingebieterstellt und im Jahr 2004 vorgelegt. Inhalt des Orientierungsrahmens sind die sparsame Bewirtschaftung der Sand und Kiesressourcen, die umweltschonende Gestaltung der Abbaustellen, sowie die Behandlung stillgelegter Abbaustätten und die Transportmodi der Rohstoffe.
Bereits 1999 erarbeitete der frühere Expertenausschuss "Kiesabbau" eine Zusammenstellung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften sowie eine Bestandsaufnahme über den Sand- und Kiesabbau. Die mit einer Kartendarstellung ergänzte Übersicht kann im Gemeinsamen Sekretariat der Oberrheinkonferenz eingesehen werden.
Bereits 1999 erarbeitete der frühere Expertenausschuss "Kiesabbau" eine Zusammenstellung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften sowie eine Bestandsaufnahme über den Sand- und Kiesabbau. Die mit einer Kartendarstellung ergänzte Übersicht kann im Gemeinsamen Sekretariat der Oberrheinkonferenz eingesehen werden.
