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RAUMORDNUNGSCHARTA OBERRHEIN 21
Artikel 1 Willenserklärung
Der
Präfekt der Region Elsass, der Regionalrat des Elsasses, die
Generalräte der Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin, die Regierungen
der Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau, die
Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Regierung des Landes
Rheinland-Pfalz bekräftigen mit der gemeinsamen Unterzeichnung
der Raum-ordnungs-charta OBERRHEIN 21 ihren Willen,
in dem Wunsch, die bewährte Politik guter Nachbarschaft
zwischen den Unterzeichnenden zu fördern und den Reichtum
kultureller Vielfalt sowie des daraus entspringenden Innovations-
und Kreativitätspotenzials zu bewahren,
im Bewusstsein der
Notwendigkeit, auch und gerade in Zeiten struktureller Veränderungen
und einer Internationalisierung der Wirtschaft die Kohärenz der
Raumentwicklung und somit einen für die Bevölkerung wie für
Wirtschaftsunternehmen attraktiven Rahmen zu
gewährleisten,
im Geiste der Empfehlungen der
Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission zur
gegenseitigen Unterrichtung über Planungs- und Umweltschutzvorhaben
vom 20. Juni 1984 sowie über die Zusammenarbeit bei umweltrelevanten
Vorhaben vom 13. März 1996 über die wechselseitige Information
hinaus künftig verstärkt gemeinsam die Entwicklung des Oberrheins zu
konzipieren und voranzutreiben,
die künftige Entwicklung des
Oberrheinraumes am Prinzip der Nachhaltigkeit auszurichten, um eine
solidarische, umweltgerechte und mit wirtschaftlichen Perspektiven
verbundene Raumentwicklungspolitik zu betreiben, die künftigen
Generationen hinreichend Entwicklungsspielräume überlässt,
die Kommunen und die regionalen Stellen zu ermuntern, die
Möglichkeiten des Karlsruher Übereinkommens vom 23. Januar 1996 zu
nutzen, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung und
Raumentwicklung zum Wohle einer kohärenten Entwicklung des gesamten
Oberrheins zu vertiefen.
Artikel
2 Prinzipien
Aus der
politischen Willenserklärung des Artikels 1 leiten sich die folgende
Prinzipien ab:
- (1) Eine
gemeinsame Zielsetzung:
Nachhaltige Entwicklung des
Oberrheinraumes Die nachhaltige
Entwicklung bedingt die Verwirklichung folgender Prinzipien: die
Verantwortung der heutigen gegenüber den künftigen Generationen,
die gegenseitige Solidarität der Partner sowie das Gleichgewicht
und die Gleichzeitigkeit sozialer, ökonomischer und
umweltpolitischer Gesichtspunkte. Das Prinzip der
Verantwortung heutiger gegenüber künftigen Generationen macht den
rationellen und schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und
das Überlassen von Handlungsspielräumen für die kommenden
Generationen notwendig. Das Prinzip der Solidarität erfordert
das Vermeiden von schädlicher Konkurrenz zwischen den Teilräumen
und zwischen einzelnen Projekten sowie das Anstreben von
komplementären Entwicklungen. Es bedeutet auch die Entwicklung von
Wohlstandsunterschieden innerhalb des Oberrheins weitgehend zu
vermeiden. Das Streben nach einer Entwicklung, welche soziale,
ökonomische und umweltpolitische Belange gleichermaßen gewichtet
und einbezieht, bedingt die gegenseitige Information über und die
möglichst weitgehende Abstimmung von grossen Projekten im
oberrheinischen Maßstab.
- (2) Eine
abgestimmte Vorgehensweise:
Eine koordinierte
Raumordnungspolitik am Oberrhein Um das Ziel einer
nachhaltigen Entwicklung am Oberrhein zu erreichen, streben die
drei Nationalstaaten eine aufeinander abgestimmte
Raumordnungspolitik unter Beachtung und Einbezug der
Entwicklungsziele des jeweiligen Nachbarlandes an. Der
Oberrhein ist ein grenzüberschreitender Raum, der sich seine
europäische Zentrallage und die Komplementarität seiner Stärken
und Potenziale der Teilräume in Rheinland-Pfalz, in
Baden-Württemberg, dem Elsass und der Nordwestschweiz zu Nutze
machen kann. Die Vorteile dieses Standortes müssen ausgebaut
werden. Eine bessere Koordination wird den Interessen des
Oberrheins insgesamt zugute kommen. Als Grundlage für eine
konzertierte Vorgehensweise und für die Festlegung prioritärer
gemeinsamer Maßnahmen ist eine gemeinsame ständige Raumbeobachtung
eine unabdingbare Voraussetzung.
- (3) Eine
gemeinsame Referenz:
Der Raumordnerische
Orientierungsrahmen Das vorliegende
Gutachten zum Raumordnerischen Orientierungsrahmen für das
Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz soll in einer breiten
Diskussion unter Einbezug aller zuständigen regionalen und lokalen
Stellen zu einem wegweisenden, politisch weitgehend konsensfähigen
Referenzdokument für eine koordinierte Raumordnungspolitik am
Oberrhein weiterentwickelt werden. Im Zentrum der Bemühungen der
koordinierten Raumordnung müssen Maßnahmen stehen, die nur in
grenzüberschreitender Zusammenarbeit adäquat gelöst werden
können.
- (4) Die
europäische Dimension:
Die Perspektive des Europäischen
Raumentwicklungskonzeptes (EUREK)
Sowohl durch ihre
sektoralen Politiken als auch durch ihre Regionalpolitik wird die
EU-Politik zusehends raumwirksamer und gewinnt damit an Einfluss auf
die Entwicklung des Oberrheins, wie die Beispiele der
Transeuropäischen Netze, der Förderpolitik und des NATURA 2000 -
Netzwerkes verdeutlichen. Angesichts dessen wünschen die Partner,
dass die abgestimmten Interessen des Oberrheins bei der
Weiterentwicklung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK)
berücksichtigt werden.
Artikel
3 Ziele
Die nachfolgenden
Ziele beschränken sich bewusst auf das Themenspektrum der
Raumordnungspolitik, so wie sie in den drei beteiligten
Nationalstaaten definiert ist, und beziehen die Zielsetzungen des
Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) ein. Dessen
ungeachtet gilt es weiterhin, die Ziele vorangegangener
Dreiländer-Kongresse zu verwirklichen:
(1)
Städtische, ländliche und wirtschaftliche Entwicklung
Die Region Oberrhein zeichnet sich durch das
Vorhandensein mehrerer Agglomerationen und mittlerer Städte, die
große Anzahl von kleineren Städten und das Fehlen einer wirklichen
Metropole aus (oberrheinisches Städtenetz). Dieser Umstand trägt
erheblich zur hohen Lebensqualität am Oberrhein bei. Ziel der
Raumordnung muss es sein, diese Basis zu erhalten und Kooperationen
innerhalb der Agglomerationen oder zwischen nahegelegenen Städten
des Oberrheins zu stärken.
*
- Das
multipolare und arbeitsteilige Städtenetz am Oberrhein mit den
Zentren Basel, Colmar, Freiburg, Karlsruhe, Mulhouse, Offenburg
und Strasbourg ist zu bewahren und zu erweitern, um vorhandene
Ergänzungen bestmöglich zu nutzen.
*
- Eine
verstärkte Kooperation innerhalb von Agglomerationen oder zwischen
nahegelegenen Städten (z.B. Strasbourg - Kehl,
grenzüberschreitende Agglomeration Karlsruhe, Trinationale
Agglomeration Basel [TAB]...) ist wünschenswert, damit
zusammenpassende Stärken besser genutzt werden.
*
- Die
oberrheinischen Städte und Dörfer sollen weiterhin attraktive,
durchmischte Arbeits-, Einkaufs-, Freizeit- und Wohnorte sein, die
eine hohe Lebensqualität aufweisen und zur Integration aller
Bevölkerungs- und Altersgruppen beitragen.
*
- Die
Siedlungsentwicklung soll in stärkerem Maße die
grenzüberschreitenden Implikationen auf den Wohnungs- und
Arbeitsmärkten berücksichtigen.
*
- Die
Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von
Unternehmen sind unter Berücksichtigung differenzierter
Anforderungs- und Angebotsprofile zu verbessern.
Arbeitsplatzstandorte von gesamtoberrheinischem Interesse sollten
gemeinsam identifiziert werden.
*
- Die
wirtschaftlichen Aktivitäten in peripheren Räumen (insbesondere
die Mittelgebirgsgebiete von Vogesen, Pfälzerwald und Schwarzwald)
sollen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt
werden.
*
- Die
Ausrichtung von land-, wein- und forstwirtschaftlichen
Aktivitäten, die nachhaltig und ressourcenschonend betrieben
werden, sollen unterstützt werden.
*
- Der Bestand
und der Fluss an grenzüberschreitend vergleichbaren Informationen
zur Stadt- und Regionalentwicklung sind zu verbessern.
(2)
Verkehr und Kommunikation
Die
Infrastrukturen sowie die aufgabengerechte Organisation der
Verkehrsmittel sollen in einer Art entwickelt werden, die
Umweltbelastungen reduziert, eine gute Erreichbarkeit gewährleistet,
unvermeidbare Verkehrsflüsse erleichtert und die nachhaltige
Entwicklung der Siedlungsstruktur unterstützt. Dies kann erfolgen
durch:
*
- Minderung des
durch bestimmte Siedlungsstrukturen bedingten Verkehrsaufkommens,
um eine Verringerung der Umweltbelastungen und eine Schonung der
bestehenden Infrastruktur zu erreichen.
*
- Bedarfsgerechten Ausbau und Unterhalt der
Verkehrsinfrastrukturen - vorab des öffentlichen Verkehrs, um eine
zwingende Voraussetzung für die weitere Entwicklung des
Gesamtraumes zu erfüllen.
*
- Unterstützung
der Verlagerung von Verkehrsströmen auf Verkehrsmittel, die
weniger Emissionen verursachen (wie beispielsweise der
Schienenverkehr).
*
- Entwicklung
eines harmonisierten Angebotes an öffentlichen Verkehrsmitteln am
Oberrhein.
*
- Verbesserung
der Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze: Grenzbedingte Lücken im
Verkehrsnetz (die den Verkehrsfluss hemmen oder Umwege
verursachen) sollen geschlossen werden, die Anschlüsse an das
internationale Verkehrsnetz sind auszubauen usw.
*
- Anstreben
eines abgestimmten Managements der oberrheinweit raumbedeutsamen
Infrastruktureinrichtungen (Flughäfen,
Hafeninfrastrukturen...).
*
- Moderne
Kommunikationsmittel, die für ein geringeres Anwachsen des
Personenverkehrs einzusetzen sind.
(3)
Umwelt, Landschaft und natürliche Ressourcen
Die verschiedenen Funktionen der Naturräume sind
zu bewahren, die oberrheinischen Landschaften sind aufzuwerten.
*
- Die
bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässergüte und der
Luftqualität sind fortzusetzen.
*
- Qualitativ
hochwertige Landschaften sollen aufgrund ihrer Attraktivität für
die Bevölkerung sowie die wirtschaftlichen Aktivitäten bewahrt und
aufgewertet werden.
*
- Der Boden
sowie natürliche Ressourcen sollen nachhaltig bewirtschaftet
werden.
*
- Die
ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktionen naturnaher
Gebiete sollen unter Berücksichtigung agrar- und
forstwirtschaftlicher Belange bewahrt, wiederhergestellt und
entwickelt werden.
*
- Die
kleinklimatische Empfindlichkeit des Oberrheins, die
Hochwassergefährdung, die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der
effizienten Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer
Energieträger sowie Konzepte einer umweltverträglichen Mobilität
sind bei der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Der
Flächenverbrauch ist hierbei zu minimieren.
*
- Ökologisch
bedeutsame Räume sollen bewahrt und untereinander vernetzt
werden.
*
- Die
Orientierungslinien des "Freiraumkonzeptes" sind in die weiteren
Überlegungen einzubeziehen.
(4)
Dialog, Solidarität und Erfahrungsaustausch
Der am Oberrhein gewonnene Erfahrungsschatz auf
dem Gebiet der grenzüberschreitenden Raumordnung und Raumentwicklung
sollte besser bekannt gemacht, Erfahrungen aus anderen Grenzräumen
sollen genutzt werden und anderen Grenzräumen zugute
kommen.
* Durch Erfassung und Auswertung bisheriger
und laufender grenzüberschreitender Raumordnungsaktivitäten sowie
der Verfahren zur gegenseitigen Information und Beteiligung in
Planungsfragen sollen die Erfahrungen für Dritte nutzbar gemacht
werden.
Artikel
4 Umsetzung
Die
Unterzeichnenden werden sich nach Kräften bemühen, die benannten
Ziele der gemeinsamen Raumordnungscharta OBERRHEIN 21 zu verfolgen.
Die Studie für einen "Raumordnerischen Orientierungsrahmen
für das Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz" wird zunächst eine
Grundlage bilden, um dann in ein Referenzdokument überführt zu
werden, das alle Dimensionen grenzüberschreitender Raumordnung
integriert. Sie wird Gegenstand eines Meinungsaustauschs sein
müssen, der über die Empfehlungen der
Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission zur
gegenseitigen Unterrichtung über Planungs- und Umweltschutzvorhaben
vom 20. Juni 1984 hinausgeht. Ein derartiges Dokument ist geeignet,
sich in die Bemühungen um eine oberrheinbezogene Spezifizierung der
Orientierungen des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK)
einzufügen. Seine Überführung in die Planungsdokumente jeder Seite
wird einer speziellen Vorgehensweise bedürfen.
Die
Unterzeichner werden sich dafür einsetzen, dass die konkreten
raumbezogenen Schlußfolgerungen der in der Charta aufgeführten
Projekte in den Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus
können diese Aspekte auch in die Erarbeitung grenzüberschreitender
Raum-entwicklungskonzepte einfliessen.
Sie werden alles ihnen
mögliche tun, damit die im Anhang aufgeführten Pilotprojekte nach
Prüfung durch die zuständigen Stellen zügig umgesetzt werden können
und dadurch dazu beitragen, den Oberrhein im Sinne der gemeinsamen
Ziele zu entwickeln.
Geeignete Projekte, die diesen Zielen
entsprechen, könnten mit Hilfe des INTERREG III-Programmes
kofinanziert werden.
Die Unterzeichner bitten die
Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission und die
Oberrheinkonferenz, die Umsetzung der Kongressergebnisse zu
unterstützen.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte
sollte in drei Jahren einer Evaluierung unterzogen werden, damit
ggf. erforderliche ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen werden
können.
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Unterzeichnet anlässlich des 7.
Dreiländer-Kongresses "Raumordnung" in Neustadt an der
Weinstraße, am 26. November 1999 |
Signée à
l'occasion du 7ème Congrès tripartite « Aménagement du
territoire » tenu à Neustadt an der Weinstraße le 26 novembre
1999 |
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Für das
Land Rheinland-Pfalz, |
Pour
l'Etat français, |
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Staatssekretär Dr. Ernst Theilen Ministerium des
Inneren und für Sport |
Pour le
Préfet de la Région Alsace André Horel, Secrétaire Général
pour les Affaires Régionales et
Européennes |
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Für das
Land Baden-Württemberg, |
Pour la
Région Alsace, |
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Dr. Sven
von Ungern-Sternberg Regierungspräsident |
Adrien
Zeller Président du Conseil Régional
d'Alsace |
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Für den
Kanton Basel-Landschaft, |
Pour le
Département Haut-Rhin |
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Regierungspräsident Dr. Hans Fünfschilling Vorsteher
der Finanz- und Kirchendirektion |
François Tacquard Président de la Commission
"Aménagement du Territoire,
Développement local et Coordination transfrontalière"
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Für den
Kanton Basel-Stadt |
Pour le
Département Bas-Rhin |
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Regierungsrätin Barbara Schneider Vorsteherin des
Baudepartements |
Sénateur
Philippe Richert Président du Conseil Général du Bas-Rhin
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Für den
Kanton Aargau |
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Regierungsrätin Dr. Stéphanie
Mörikofer-Zwez Vorsteherin des Finanzdepartements
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