RAUMORDNUNGSCHARTA OBERRHEIN 21

Artikel 1
Willenserklärung

 
Der Präfekt der Region Elsass, der Regionalrat des Elsasses, die Generalräte der Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin, die Regierungen der Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau, die Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz bekräftigen mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Raum-ordnungs-charta OBERRHEIN 21 ihren Willen,

in dem Wunsch, die bewährte Politik guter Nachbarschaft zwischen den Unterzeichnenden zu fördern und den Reichtum kultureller Vielfalt sowie des daraus entspringenden Innovations- und Kreativitätspotenzials zu bewahren,

im Bewusstsein der Notwendigkeit, auch und gerade in Zeiten struktureller Veränderungen und einer Internationalisierung der Wirtschaft die Kohärenz der Raumentwicklung und somit einen für die Bevölkerung wie für Wirtschaftsunternehmen attraktiven Rahmen zu gewährleisten,

im Geiste der Empfehlungen der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission zur gegenseitigen Unterrichtung über Planungs- und Umweltschutzvorhaben vom 20. Juni 1984 sowie über die Zusammenarbeit bei umweltrelevanten Vorhaben vom 13. März 1996 über die wechselseitige Information hinaus künftig verstärkt gemeinsam die Entwicklung des Oberrheins zu konzipieren und voranzutreiben,

die künftige Entwicklung des Oberrheinraumes am Prinzip der Nachhaltigkeit auszurichten, um eine solidarische, umweltgerechte und mit wirtschaftlichen Perspektiven verbundene Raumentwicklungspolitik zu betreiben, die künftigen Generationen hinreichend Entwicklungsspielräume überlässt,

die Kommunen und die regionalen Stellen zu ermuntern, die Möglichkeiten des Karlsruher Übereinkommens vom 23. Januar 1996 zu nutzen, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung und Raumentwicklung zum Wohle einer kohärenten Entwicklung des gesamten Oberrheins zu vertiefen.

Artikel 2
Prinzipien


Aus der politischen Willenserklärung des Artikels 1 leiten sich die folgende Prinzipien ab:

  • (1) Eine gemeinsame Zielsetzung:
    Nachhaltige Entwicklung des Oberrheinraumes

    Die nachhaltige Entwicklung bedingt die Verwirklichung folgender Prinzipien: die Verantwortung der heutigen gegenüber den künftigen Generationen, die gegenseitige Solidarität der Partner sowie das Gleichgewicht und die Gleichzeitigkeit sozialer, ökonomischer und umweltpolitischer Gesichtspunkte.
    Das Prinzip der Verantwortung heutiger gegenüber künftigen Generationen macht den rationellen und schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und das Überlassen von Handlungsspielräumen für die kommenden Generationen notwendig.
    Das Prinzip der Solidarität erfordert das Vermeiden von schädlicher Konkurrenz zwischen den Teilräumen und zwischen einzelnen Projekten sowie das Anstreben von komplementären Entwicklungen. Es bedeutet auch die Entwicklung von Wohlstandsunterschieden innerhalb des Oberrheins weitgehend zu vermeiden.
    Das Streben nach einer Entwicklung, welche soziale, ökonomische und umweltpolitische Belange gleichermaßen gewichtet und einbezieht, bedingt die gegenseitige Information über und die möglichst weitgehende Abstimmung von grossen Projekten im oberrheinischen Maßstab.

  • (2) Eine abgestimmte Vorgehensweise:
    Eine koordinierte Raumordnungspolitik am Oberrhein

    Um das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung am Oberrhein zu erreichen, streben die drei Nationalstaaten eine aufeinander abgestimmte Raumordnungspolitik unter Beachtung und Einbezug der Entwicklungsziele des jeweiligen Nachbarlandes an.
    Der Oberrhein ist ein grenzüberschreitender Raum, der sich seine europäische Zentrallage und die Komplementarität seiner Stärken und Potenziale der Teilräume in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg, dem Elsass und der Nordwestschweiz zu Nutze machen kann. Die Vorteile dieses Standortes müssen ausgebaut werden. Eine bessere Koordination wird den Interessen des Oberrheins insgesamt zugute kommen.
    Als Grundlage für eine konzertierte Vorgehensweise und für die Festlegung prioritärer gemeinsamer Maßnahmen ist eine gemeinsame ständige Raumbeobachtung eine unabdingbare Voraussetzung.

  • (3) Eine gemeinsame Referenz:
    Der Raumordnerische Orientierungsrahmen

    Das vorliegende Gutachten zum Raumordnerischen Orientierungsrahmen für das Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz soll in einer breiten Diskussion unter Einbezug aller zuständigen regionalen und lokalen Stellen zu einem wegweisenden, politisch weitgehend konsensfähigen Referenzdokument für eine koordinierte Raumordnungspolitik am Oberrhein weiterentwickelt werden. Im Zentrum der Bemühungen der koordinierten Raumordnung müssen Maßnahmen stehen, die nur in grenzüberschreitender Zusammenarbeit adäquat gelöst werden können.

  • (4) Die europäische Dimension:
    Die Perspektive des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK)

Sowohl durch ihre sektoralen Politiken als auch durch ihre Regionalpolitik wird die EU-Politik zusehends raumwirksamer und gewinnt damit an Einfluss auf die Entwicklung des Oberrheins, wie die Beispiele der Transeuropäischen Netze, der Förderpolitik und des NATURA 2000 - Netzwerkes verdeutlichen. Angesichts dessen wünschen die Partner, dass die abgestimmten Interessen des Oberrheins bei der Weiterentwicklung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) berücksichtigt werden.

Artikel 3
Ziele


Die nachfolgenden Ziele beschränken sich bewusst auf das Themenspektrum der Raumordnungspolitik, so wie sie in den drei beteiligten Nationalstaaten definiert ist, und beziehen die Zielsetzungen des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) ein. Dessen ungeachtet gilt es weiterhin, die Ziele vorangegangener Dreiländer-Kongresse zu verwirklichen:

(1) Städtische, ländliche und wirtschaftliche Entwicklung


Die Region Oberrhein zeichnet sich durch das Vorhandensein mehrerer Agglomerationen und mittlerer Städte, die große Anzahl von kleineren Städten und das Fehlen einer wirklichen Metropole aus (oberrheinisches Städtenetz). Dieser Umstand trägt erheblich zur hohen Lebensqualität am Oberrhein bei. Ziel der Raumordnung muss es sein, diese Basis zu erhalten und Kooperationen innerhalb der Agglomerationen oder zwischen nahegelegenen Städten des Oberrheins zu stärken.


    *
  • Das multipolare und arbeitsteilige Städtenetz am Oberrhein mit den Zentren Basel, Colmar, Freiburg, Karlsruhe, Mulhouse, Offenburg und Strasbourg ist zu bewahren und zu erweitern, um vorhandene Ergänzungen bestmöglich zu nutzen.
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  • Eine verstärkte Kooperation innerhalb von Agglomerationen oder zwischen nahegelegenen Städten (z.B. Strasbourg - Kehl, grenzüberschreitende Agglomeration Karlsruhe, Trinationale Agglomeration Basel [TAB]...) ist wünschenswert, damit zusammenpassende Stärken besser genutzt werden.
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  • Die oberrheinischen Städte und Dörfer sollen weiterhin attraktive, durchmischte Arbeits-, Einkaufs-, Freizeit- und Wohnorte sein, die eine hohe Lebensqualität aufweisen und zur Integration aller Bevölkerungs- und Altersgruppen beitragen.
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  • Die Siedlungsentwicklung soll in stärkerem Maße die grenzüberschreitenden Implikationen auf den Wohnungs- und Arbeitsmärkten berücksichtigen.
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  • Die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen sind unter Berücksichtigung differenzierter Anforderungs- und Angebotsprofile zu verbessern. Arbeitsplatzstandorte von gesamtoberrheinischem Interesse sollten gemeinsam identifiziert werden.
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  • Die wirtschaftlichen Aktivitäten in peripheren Räumen (insbesondere die Mittelgebirgsgebiete von Vogesen, Pfälzerwald und Schwarzwald) sollen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden.
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  • Die Ausrichtung von land-, wein- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten, die nachhaltig und ressourcenschonend betrieben werden, sollen unterstützt werden.
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  • Der Bestand und der Fluss an grenzüberschreitend vergleichbaren Informationen zur Stadt- und Regionalentwicklung sind zu verbessern.

(2) Verkehr und Kommunikation


Die Infrastrukturen sowie die aufgabengerechte Organisation der Verkehrsmittel sollen in einer Art entwickelt werden, die Umweltbelastungen reduziert, eine gute Erreichbarkeit gewährleistet, unvermeidbare Verkehrsflüsse erleichtert und die nachhaltige Entwicklung der Siedlungsstruktur unterstützt. Dies kann erfolgen durch:


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  • Minderung des durch bestimmte Siedlungsstrukturen bedingten Verkehrsaufkommens, um eine Verringerung der Umweltbelastungen und eine Schonung der bestehenden Infrastruktur zu erreichen.
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  • Bedarfsgerechten Ausbau und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen - vorab des öffentlichen Verkehrs, um eine zwingende Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gesamtraumes zu erfüllen.
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  • Unterstützung der Verlagerung von Verkehrsströmen auf Verkehrsmittel, die weniger Emissionen verursachen (wie beispielsweise der Schienenverkehr).
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  • Entwicklung eines harmonisierten Angebotes an öffentlichen Verkehrsmitteln am Oberrhein.
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  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze: Grenzbedingte Lücken im Verkehrsnetz (die den Verkehrsfluss hemmen oder Umwege verursachen) sollen geschlossen werden, die Anschlüsse an das internationale Verkehrsnetz sind auszubauen usw.
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  • Anstreben eines abgestimmten Managements der oberrheinweit raumbedeutsamen Infrastruktureinrichtungen (Flughäfen, Hafeninfrastrukturen...).
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  • Moderne Kommunikationsmittel, die für ein geringeres Anwachsen des Personenverkehrs einzusetzen sind.

(3) Umwelt, Landschaft und natürliche Ressourcen


Die verschiedenen Funktionen der Naturräume sind zu bewahren, die oberrheinischen Landschaften sind aufzuwerten.


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  • Die bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässergüte und der Luftqualität sind fortzusetzen.
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  • Qualitativ hochwertige Landschaften sollen aufgrund ihrer Attraktivität für die Bevölkerung sowie die wirtschaftlichen Aktivitäten bewahrt und aufgewertet werden.
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  • Der Boden sowie natürliche Ressourcen sollen nachhaltig bewirtschaftet werden.
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  • Die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktionen naturnaher Gebiete sollen unter Berücksichtigung agrar- und forstwirtschaftlicher Belange bewahrt, wiederhergestellt und entwickelt werden.
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  • Die kleinklimatische Empfindlichkeit des Oberrheins, die Hochwassergefährdung, die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der effizienten Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie Konzepte einer umweltverträglichen Mobilität sind bei der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Der Flächenverbrauch ist hierbei zu minimieren.
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  • Ökologisch bedeutsame Räume sollen bewahrt und untereinander vernetzt werden.
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  • Die Orientierungslinien des "Freiraumkonzeptes" sind in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

(4) Dialog, Solidarität und Erfahrungsaustausch


Der am Oberrhein gewonnene Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Raumordnung und Raumentwicklung sollte besser bekannt gemacht, Erfahrungen aus anderen Grenzräumen sollen genutzt werden und anderen Grenzräumen zugute kommen.


* Durch Erfassung und Auswertung bisheriger und laufender grenzüberschreitender Raumordnungsaktivitäten sowie der Verfahren zur gegenseitigen Information und Beteiligung in Planungsfragen sollen die Erfahrungen für Dritte nutzbar gemacht werden.


Artikel 4
Umsetzung


Die Unterzeichnenden werden sich nach Kräften bemühen, die benannten Ziele der gemeinsamen Raumordnungscharta OBERRHEIN 21 zu verfolgen.

Die Studie für einen "Raumordnerischen Orientierungsrahmen für das Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz" wird zunächst eine Grundlage bilden, um dann in ein Referenzdokument überführt zu werden, das alle Dimensionen grenzüberschreitender Raumordnung integriert. Sie wird Gegenstand eines Meinungsaustauschs sein müssen, der über die Empfehlungen der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Regierungskommission zur gegenseitigen Unterrichtung über Planungs- und Umweltschutzvorhaben vom 20. Juni 1984 hinausgeht. Ein derartiges Dokument ist geeignet, sich in die Bemühungen um eine oberrheinbezogene Spezifizierung der Orientierungen des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) einzufügen. Seine Überführung in die Planungsdokumente jeder Seite wird einer speziellen Vorgehensweise bedürfen.

Die Unterzeichner werden sich dafür einsetzen, dass die konkreten raumbezogenen Schlußfolgerungen der in der Charta aufgeführten Projekte in den Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus können diese Aspekte auch in die Erarbeitung grenzüberschreitender Raum-entwicklungskonzepte einfliessen.

Sie werden alles ihnen mögliche tun, damit die im Anhang aufgeführten Pilotprojekte nach Prüfung durch die zuständigen Stellen zügig umgesetzt werden können und dadurch dazu beitragen, den Oberrhein im Sinne der gemeinsamen Ziele zu entwickeln.

Geeignete Projekte, die diesen Zielen entsprechen, könnten mit Hilfe des INTERREG III-Programmes kofinanziert werden.

Die Unterzeichner bitten die Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission und die Oberrheinkonferenz, die Umsetzung der Kongressergebnisse zu unterstützen.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte sollte in drei Jahren einer Evaluierung unterzogen werden, damit ggf. erforderliche ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen werden können.

Unterzeichnet anlässlich des 7. Dreiländer-Kongresses "Raumordnung" in Neustadt an der Weinstraße,
am 26. November 1999

Signée à l'occasion du 7ème Congrès tripartite « Aménagement du territoire » tenu à Neustadt an der Weinstraße le 26 novembre 1999

 

Für das Land Rheinland-Pfalz,

 

Pour l'Etat français,

 

Staatssekretär Dr. Ernst Theilen
Ministerium des Inneren und für Sport

Pour le Préfet de la Région Alsace
André Horel, Secrétaire Général pour les Affaires
Régionales et Européennes

 

Für das Land Baden-Württemberg,

 

Pour la Région Alsace,

Dr. Sven von Ungern-Sternberg
Regierungspräsident

Adrien Zeller
Président du Conseil Régional d'Alsace

 

Für den Kanton Basel-Landschaft,

 

Pour le Département Haut-Rhin

Regierungspräsident Dr. Hans Fünfschilling
Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion

François Tacquard
Président de la Commission "Aménagement du
Territoire, Développement local et Coordination transfrontalière"

 

Für den Kanton Basel-Stadt

 

Pour le Département Bas-Rhin

 

Regierungsrätin Barbara Schneider
Vorsteherin des Baudepartements

Sénateur Philippe Richert
Président du Conseil Général du Bas-Rhin

 

Für den Kanton Aargau

Regierungsrätin Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez
Vorsteherin des Finanzdepartements